Öltankentsorgung für Verwaltungen & Liegenschaftsverwaltungen

Als Liegenschaftsverwaltung, Stockwerkeigentümergemeinschaft oder Immobilienbesitzer haben Sie eine Verantwortung für die fachgerechte Stilllegung nicht mehr genutzter Heizöltanks. Wir nehmen Anfragen von Verwaltungen aus dem Kanton Aargau entgegen und prüfen die Vermittlung an geeignete Fachbetriebe.

Herausforderungen für Verwaltungen

  • Mehrere Tanks: Bei Mehrfamilienhäusern oder Liegenschaften mit mehreren Einheiten sind oft mehrere Tanks stillzulegen
  • Koordinierung: Abstimmung mit Eigentümern, Mietern und Handwerkern erforderlich
  • Fristen: Behördliche Fristen für die Stilllegung und Meldung einhalten
  • Dokumentation: Lückenlose Nachweise für die ordnungsgemässe Entsorgung
  • Kostenkontrolle: Vergleichbare Offerten und transparente Kostenstruktur

Unser Service für Verwaltungen

  • Wir nehmen Ihre Anfrage mit den relevanten Angaben entgegen
  • Wir prüfen, ob ein geeigneter Fachbetrieb für Ihre Liegenschaft verfügbar ist
  • Der Fachbetrieb erstellt eine unverbindliche Offerte
  • Sie behalten die volle Kontrolle über die Auftragsvergabe

Häufige Szenarien für Verwaltungen

Heizungsersatz in Mehrfamilienhäusern

Wird die zentrale Ölheizung in einem Mehrfamilienhaus auf eine alternative Energiequelle umgestellt, muss der Tank stillgelegt werden. Bei mehreren Tanks (z. B. pro Hauseingang) ist eine koordinierte Stilllegung sinnvoll.

Verkauf von Liegenschaften mit Altlasten

Bei Verkaufsverhandlungen kann ein nicht stillgelegter Tank ein Hindernis sein. Eine vorgängige fachgerechte Stilllegung schafft Klarheit und vermeidet Wertminderungen.

Übernahme von Liegenschaften mit unbekanntem Tankstatus

Bei der Übernahme von Liegenschaften ist oft unklar, ob und welche Tanks vorhanden sind. Wir nehmen Anfragen zur Abklärung entgegen.

Rechtliche Verantwortung

Die Verantwortung für die fachgerechte Stilllegung eines Heizöltanks liegt beim Eigentümer der Liegenschaft. Bei Stockwerkeigentum ist dies in der Regel die Stockwerkeigentümergemeinschaft, vertreten durch die Verwaltung.

Hinweis: Eine nicht fachgerecht durchgeführte Stilllegung kann zu erheblichen Haftungsrisiken führen. Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb beraten.
Für Verwaltungen: Wir nehmen Ihre Anfrage entgegen und prüfen kostenlos, ob eine Vermittlung an einen Fachbetrieb möglich ist.
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