Häufige Fragen zur Öltankentsorgung im Kanton Aargau
Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um Tankdemontage, Tankstilllegung und Öltankentsorgung im Kanton Aargau.
Was kostet die Entsorgung eines Heizöltanks im Kanton Aargau?
Die Kosten variieren je nach Tanktyp, Tankgrösse und Standort. Für einen Stahltank im Keller (2'000–4'000 Liter) rechnen Fachbetriebe ab ca. CHF 1'800. Für eine grobe Orientierung besuchen Sie unsere Kostenseite. Eine verbindliche Offerte erhalten Sie nach der Prüfung Ihrer Anfrage.
Muss ich den Tank selbst entleeren, bevor ich eine Anfrage stelle?
Nein, das ist nicht nötig. Der Fachbetrieb kümmert sich um die fachgerechte Entleerung und Reinigung des Tanks. Sie müssen vorab nichts unternehmen.
Wer meldet die Stilllegung der Behörde?
Der beauftragte Fachbetrieb übernimmt die gesamte behördliche Abwicklung. Er meldet die Stilllegung der Abteilung für Umwelt (AFU) des Kantons Aargau und sorgt für die Löschung des Tanks aus dem Tankkataster.
Wie lange dauert eine Tankdemontage?
Die reine Demontage eines Kellertanks dauert in der Regel einen Arbeitstag. Bei Erdtanks kann der Aufwand aufgrund der Ausgrabungsarbeiten höher sein. Die gesamte Abwicklung von der Anfrage bis zur Meldung kann 1–3 Wochen in Anspruch nehmen.
Was passiert mit dem Restöl?
Das Restöl wird fachgerecht abgesaugt und von einem berechtigten Entsorgungsbetrieb abgeholt. Es wird einer thermischen Verwertung zugeführt. Der Fachbetrieb stellt einen Entsorgungsnachweis aus.
Kann der Tank im Keller belassen werden?
In bestimmten Fällen ist das Belassen des Tanks möglich – insbesondere bei doppelwandigen Tanks, die fachgerecht gereinigt und verfüllt werden. Einwandige Tanks sowie Erdtanks müssen in der Regel vollständig entfernt werden. Dies beurteilt der Fachbetrieb vor Ort.
Welche Vorschriften gelten im Kanton Aargau?
Die Stilllegung von Heizöltanks ist im eidgenössischen Gewässerschutzgesetz (GSchG) und der Gewässerschutzverordnung (GSchV) geregelt. Im Kanton Aargau ist die Abteilung für Umwelt (AFU) die zuständige Behörde. Der Fachbetrieb sorgt für die Einhaltung aller Vorschriften.
Übernehmen Sie auch die Entsorgung im gesamten Kanton Aargau?
Wir nehmen Anfragen aus dem gesamten Kanton Aargau entgegen – von Aarau über Baden, Wettingen, Bremgarten, Zofingen, Lenzburg, Rheinfelden bis nach Zurzach. Die Prüfung der Vermittlung ist für Sie kostenlos.
Muss ich als Eigentümer bei der Demontage anwesend sein?
Es ist nicht zwingend erforderlich, solange der Zugang zum Tank gewährleistet ist. Der Fachbetrieb koordiniert den Termin mit Ihnen.
Was ist ein Tankkataster?
Der Tankkataster ist ein Verzeichnis des Kantons Aargau, in dem alle Heizöltanks erfasst sind. Nach einer Stilllegung wird der Tank aus diesem Kataster gelöscht. Dies erfolgt durch die Meldung des Fachbetriebs an die AFU.
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
In bestimmten Fällen können die Kosten für die Tankentsorgung als Liegenschaftsunterhalt steuerlich geltend gemacht werden. Bitte konsultieren Sie Ihre Steuerverwaltung für eine verbindliche Auskunft.
Was ist der Unterschied zwischen Stilllegung und Demontage?
Die Stilllegung (Ausserbetriebsetzung) ist der gesamte Prozess inklusive Entleerung, Reinigung und Meldung. Die Demontage ist der physische Ausbau des Tanks. Bei einer Stilllegung ohne Demontage wird der Tank gereinigt und verfüllt, bleibt aber vor Ort.
Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.