Öltankentsorgung im Kanton Aargau
Die fachgerechte Entsorgung eines Heizöltanks umfasst mehrere Schritte: von der Entleerung über die Demontage bis zur umweltgerechten Entsorgung des Materials und der behördlichen Meldung. Wir nehmen Anfragen zur Öltankentsorgung aus dem gesamten Kanton Aargau entgegen und prüfen, ob eine Vermittlung an einen unabhängigen Fachbetrieb möglich ist.
Was bedeutet Öltankentsorgung?
Die Öltankentsorgung umfasst alle Arbeiten, die notwendig sind, um einen nicht mehr genutzten Heizöltank fachgerecht und umweltkonform zu beseitigen. Dazu gehören:
- Entleerung: Restöl und Tankschlamm werden abgesaugt und fachgerecht entsorgt
- Reinigung: Der Tank wird innen gereinigt und gasfrei gemacht
- Demontage: Der Tank wird zerlegt und aus dem Gebäude entfernt
- Entsorgung: Stahl wird recycelt, Kunststoff und Reststoffe werden verbrannt
- Dokumentation: Entsorgungsnachweise und Meldung an die kantonale Behörde
Wann ist eine Öltankentsorgung nötig?
- Wenn die Heizung auf eine alternative Energiequelle umgestellt wird (Wärmepumpe, Fernwärme, Gas, Pellets)
- Wenn der Tank das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht hat (Stahltank ca. 30–40 Jahre, Kunststofftank ca. 20–30 Jahre)
- Bei Undichtigkeit oder Korrosion des Tanks
- Bei Verkauf der Liegenschaft – ein stillgelegter Tank kann den Wert erhalten
- Bei behördlicher Anordnung
Welche Tankarten werden entsorgt?
Wir nehmen Anfragen für die Entsorgung folgender Tanktypen entgegen:
- Stahltank – einwandig oder doppelwandig, meist im Keller
- Kunststofftank – aus GFK oder PE, ebenfalls im Innenbereich
- Erdtank (unterirdisch) – im Erdreich eingelassen, aufwendigere Entsorgung
Rechtliche Grundlagen
Die Entsorgung von Heizöltanks ist im eidgenössischen Gewässerschutzgesetz (GSchG) und der Gewässerschutzverordnung (GSchV) geregelt. Ziel ist der Schutz von Boden und Grundwasser vor Ölschäden. Im Kanton Aargau ist die Abteilung für Umwelt (AFU) die zuständige Behörde.
Der beauftragte Fachbetrieb sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten und die erforderlichen Meldungen gemacht werden.
Unterschied Entsorgung und Stilllegung
Bei einer Stilllegung (Ausserbetriebsetzung) wird der Tank gereinigt, gasfrei gemacht und gegebenenfalls verfüllt, aber nicht zwingend ausgebaut. Bei der Entsorgung wird der Tank zusätzlich demontiert und das Material fachgerecht verwertet oder beseitigt. Welche Variante für Sie in Frage kommt, beurteilt der Fachbetrieb vor Ort.