Heizöltank ausser Betrieb setzen im Kanton Aargau

Die Ausserbetriebsetzung eines Heizöltanks ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald der Tank nicht mehr in Betrieb ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der Tank ausgebaut oder an Ort und Stelle belassen wird. Wir nehmen Anfragen für die Ausserbetriebsetzung von Heizöltanks im Kanton Aargau entgegen und prüfen die Vermittlung an einen Fachbetrieb.

Warum muss ein Tank ausser Betrieb gesetzt werden?

Die Stilllegung eines nicht mehr genutzten Heizöltanks dient dem Schutz von Boden und Grundwasser. Ein Tank, der einfach sich selbst überlassen wird, kann mit der Zeit undicht werden und Öl in die Umwelt gelangen lassen. Das eidgenössische Gewässerschutzgesetz (GSchG) schreibt deshalb vor, dass jeder Tank, der nicht mehr in Betrieb ist, fachgerecht stillgelegt werden muss.

Die Verantwortung dafür liegt beim Eigentümer der Liegenschaft.

Stilllegung mit oder ohne Demontage?

Stilllegung mit Demontage (vollständige Entfernung)

Der Tank wird fachgerecht entleert, gereinigt, demontiert und aus dem Gebäude entfernt. Das Material wird recycelt oder fachgerecht entsorgt. Diese Variante wird empfohlen, wenn:

  • Der Tank einwandig ist
  • Der Tankraum anderweitig genutzt werden soll
  • Der Tank korrodiert oder beschädigt ist
  • Die Liegenschaft verkauft werden soll

Stilllegung ohne Demontage (Belassen vor Ort)

In bestimmten Fällen kann der Tank an Ort und Stelle belassen werden. Dazu wird er fachgerecht gereinigt, gasfrei gemacht und mit einem inerten Material (z. B. Sand oder Schaum) verfüllt. Diese Variante ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  • Der Tank ist doppelwandig und in gutem Zustand
  • Der Tank ist nicht zugänglich für eine Demontage
  • Der Tank ist fest mit der Gebäudestruktur verbunden

Rechtliche Grundlagen im Kanton Aargau

Die Stilllegung von Heizöltanks ist bundesrechtlich im Gewässerschutzgesetz (GSchG) und der Gewässerschutzverordnung (GSchV) geregelt. Im Kanton Aargau ist die Abteilung für Umwelt (AFU) die zuständige Vollzugsbehörde.

  • Die Stilllegung muss vor der Ausführung bei der AFU gemeldet werden
  • Nach Abschluss der Arbeiten wird eine Stilllegungsbestätigung eingereicht
  • Der Tank wird aus dem kantonalen Tankkataster gelöscht
Wichtig: Eine nicht fachgerecht durchgeführte Stilllegung kann zu erheblichen Umweltschäden führen. Der Eigentümer haftet für allfällige Sanierungskosten.

Ablauf einer Ausserbetriebsetzung

  1. Vorabklärung: Tanktyp, Grösse, Standort und Zugänglichkeit werden erfasst
  2. Entleerung: Restöl und Schlamm werden fachgerecht abgesaugt
  3. Reinigung: Der Tank wird innen gereinigt und von ölhaltigen Rückständen befreit
  4. Gasfreiheitsnachweis: Vor der Demontage wird sichergestellt, dass keine explosionsfähige Atmosphäre mehr vorhanden ist
  5. Demontage oder Verfüllung: Der Tank wird ausgebaut oder fachgerecht verfüllt
  6. Entsorgungsnachweis: Der Fachbetrieb dokumentiert die ordnungsgemässe Entsorgung
  7. Behördliche Meldung: Der Fachbetrieb meldet die Stilllegung der AFU
Hinweis: Wir führen keine Stilllegungen selbst durch. Wir nehmen Ihre Anfrage entgegen und prüfen, ob eine Vermittlung an einen unabhängigen Fachbetrieb möglich ist.
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